Bei uns stehen deine persönlichen Voraussetzungen im Mittelpunkt. Wir bieten eine individuell angepasste Fahrausbildung für Menschen mit körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen und sorgen dafür, dass du sicher und selbstständig unterwegs sein kannst.
Ob Neuerwerb des Führerscheins, Wiedereinstieg nach längerer Pause oder Gewöhnung an ein speziell umgerüstetes Fahrzeug – wir begleiten dich Schritt für Schritt. Unsere erfahrenen Fahrlehrer nehmen sich Zeit, gehen auf deine Bedürfnisse ein und gestalten jede Fahrstunde so, dass du dich wohl und sicher fühlst.
Mit moderner Technik, viel Einfühlungsvermögen und fachlicher Kompetenz schaffen wir die Grundlage dafür, dass du deine Mobilität selbstbestimmt gestalten kannst.
Das Fahrerlaubnisrecht legt fest: Wer ein Kraftfahrzeug führen möchte, muss die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen (StVG, § 2, Abs. 4). Bestehen Zweifel an der Fahreignung, können diese ausgeräumt werden, sofern sichergestellt ist, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Häufig geschieht dies durch geeignete medizinische Nachweise oder technische Anpassungen am Fahrzeug.
Wenn die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Klärungsbedarf sieht, können zur Vorbereitung einer Entscheidung folgende Nachweise verlangt werden:
Wir rechnen deine Ausbildung direkt mit den für dich zuständigen Kostenträgern ab - du hast minimalen Verwaltungsaufwand.
Unser Kooperationspartner baut deinen Fahrschulwagen individuell auf dein Handicap angepasst um.
Profitiere von unseren reichhaltigen Kontakten zu unseren Netzwerk-Partnern. Es gibt kaum ein Problem, das wir nicht gemeinsam lösen können.
Wir bieten dir eine kompetente Beratung rund um Fahrerlaubnis, Behördenanforderungen, Gutachten, Fahrzeuganpassungen usw.
Unser Kooperationspartner passt deinen Fahrschulwagen genau auf deine individuellen Bedürfnisse an. Deiner Fahrpraxis steht damit nichts mehr im Wege.
Wir begleiten dich von Anfang an. Sollten die Behörden von dir eine Fahrprobe / Begutachtungsfahrt verlangen, bereiten wir dich auch darauf sachkundig vor.
Die Untersuchung darf nur von speziell qualifizierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Dazu gehören Mediziner mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation, Fachärzte für Rechtsmedizin, Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamts sowie Betriebsmediziner.
Alternativ kann die Begutachtung auch bei einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) erfolgen.
Die praktische Prüfung orientiert sich grundsätzlich an den gleichen Anforderungen wie jede andere Fahrprüfung. Entscheidend ist, dass du dein Fahrzeug sicher beherrschst und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen kannst.
Je nach individueller Situation kann zusätzlich eine Fahrprobe angesetzt werden, um notwendige Anpassungen oder Hilfsmittel zu berücksichtigen.
Grundsätzlich ist es möglich, Fahrzeuge individuell an persönliche Bedürfnisse anzupassen und entsprechend umzubauen. Die häufigsten Umrüstungen und Fahrhilfen sind:
Welche Anpassungen sinnvoll sind, hängt immer von den individuellen Voraussetzungen ab. Wir beraten dich dazu gern persönlich.
Eine pauschale Aussage ist hier leider nicht möglich. Welche Stelle die Kosten übernimmt und in welchem Umfang eine Förderung erfolgt, ist in der
Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)
geregelt. Die Zuständigkeit hängt immer von deiner persönlichen Situation ab.
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